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Schnelles Internet für Itzelberg, Ochsenberg und Zang

Machen Sie Ihre Immobilie fit für die Zukunft – Mit einem GLASFASER.Gebäudeanschluss der NetCom BW

Jetzt kostenlosen* GLASFASER.Gebäudeanschluss sichern!

Die NetCom BW erschließt die Teilorte Itzelberg, Ochsenberg und Zang von Königsbronn mit Glasfaser und somit mit der aktuell modernsten und leistungsstärksten Infrastruktur.
In diesem Zuge besteht für Sie die Möglichkeit, Ihre Immobilie kostenfrei* an das Highspeed-Netz anzubinden und mit einer zukunftsfähigen Kommunikationslösung auszustatten.

Die NetCom BW treibt derzeit den Breitbandausbau voran. Um von der neuen Infrastruktur und von Internetgeschwindigkeiten mit bis zu 1.000 Mbit/s zu profitieren, ist die Anbindung Ihres Gebäudes mittels eines Telekommunikationsleerrohrs (kurz: TK-Leerrohr) erforderlich. Dieses TK-Leerrohr bieten wir Ihnen kostenfrei an, soweit in Ihrer Immobilie noch nicht vorhanden. Anschließend wird ein Glasfaserkabel in das vorhandene Leerrohr eingebracht und Sie sind zukünftig mit dem schnellen Glasfasernetz verbunden (FTTB – Fiber to the Building).


 

Alles weitere zu Ihrem Ort erfahren Sie hier:

Itzelberg

Alle Informationen zum Ausbau in Itzelberg

Zang

Alle Informationen zum Ausbau in Zang

Ochsenberg

Alle Informationen zum Ausbau in Ochsenberg

Fragen und Antworten zum GLASFASER.Gebäudeanschluss

Häufig gestellte Fragen haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst.
Weitere Informationen zu den ersten Schritten zum GLASFASER.Gebäudeanschluss und die Leistungsbeschreibung finden Sie hier:

Dokument "Flyer GLASFASER.Gebäudeanschluss"

Dokument "Leistungsbeschreibung Glasfaserhausanschluss"

Einen Glasfaser-Gebäudeanschluss können Sie gerne innerhalb unserer aktiven Vermarktungsphase bei unserem zuständigen Vertriebspartner beauftragen. Diese sind in der Vermarktungsphase in Ihrer Region unterwegs. 

Alternativ können Sie sich gerne direkt mit uns in Verbindung setzen. Wir werden Ihnen die entsprechend erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen: glasfaser[at]netcom-bw.de 

Der Glasfaser-Gebäudeanschluss ist im Zuge unseres eigenwirtschaftlichen Ausbau in der Vermarkungsphase mit Abschluss eines Internet- und Telefonievertrages ab einer Mindestbandbreite von 300 Mbit/s über eine Laufzeit von 24 Monate für unsere Privatkunden kostenlos. 

In diesem Angebot ist eine 15 Meter Anbindung ab Grundstücksgrenze bis zur straßenseitigen Gebäudefront enthalten. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen. 

Nach unserer Vermarktungsphase ist der Glasfaser-Gebäudeanschluss nicht mehr kostenlos buchbar. Standardgemäß werden nun einmalige Kosten in Höhe von 2.000 € fällig, bei einer Anbindung von bis zu 15 Metern ab Grundstücksgrenze bis zur straßenseitigen Gebäudefront.

Das Angebot für einen kostenlosen Glasfaser-Gebäudeanschluss ist nur in Verbindung mit einem Telefonie- und Internetvertrag über 24 Monate Laufzeit mit einer Mindestbandbreite von 300 Mbit/s gültig. 

Sollten Sie keinen Telefonie- und Internetvertrag von uns wünschen belaufen sich die Gebühren für den Glasfaser-Gebäudeanschluss standardgemäß auf einmalig 2.000 € (inkl. 15 Meter Anbindung ab Grundstücksgrenze bis zur straßenseitigen Gebäudefront). 

Bei eigenwirtschaftlichen Ausbauprojekten liegt die Verantwortung für den Ausbau des Breitbandnetzes in einer Kommune ebenso wie deren spätere Inbetriebnahme und Betrieb vollständig in den Händen der NetCom BW. Erwähnenswert dabei ist, dass wir den Ausbau der jeweiligen Glasfaserinfrastruktur komplett mit eigenen Mitteln, d.h. ohne Förder- oder Steuergelder, finanzieren. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass eigenwirtschaftliche Ausbauprojekte in der Regel schneller umgesetzt werden können, da vorgelagerte Ausschreibungs- und Vergabeprozesse wegfallen. Ziel des eigenwirtschaftlichen Breitbandausbaus der NetCom BW ist der Aufbau flächendeckender Glasfasernetze in unserem Versorgungsgebiet und damit auch die Verbesserung der Netzinfrastruktur in Baden-Württemberg.

Open Access (freier Zugang) bezeichnet die Bereitstellung von Netzinfrastruktur durch einen Telekommunikationsanbieter an Dritte (z.B. andere Unternehmen oder Service-Provider). Diese Drittanbieter erhalten auf Anfrage Zugang zu zentralen Netzelementen, um im jeweiligen Versorgungsgebiet eigene Dienste vertreiben zu können. Kund*innen können ihren Diensteanbieter dadurch frei wählen, da mehrere Telekommunikationsunternehmen ihre Produkte über dasselbe Netz anbieten können. Open Access wird häufig realisiert, wenn regulierende Instanzen den Wettbewerb fördern oder Telekommunikationsunternehmen die Auslastung ihrer Netze sicherstellen möchten. 

Standardgemäß erhalten Sie unseren kostenlosen Glasfaser-Gebäudeanschluss nur in Kombination mit einem Internet- und Telefonievertrag über 24 Monate Laufzeit ab einer Mindestbanbbreite von 300 Mbit/s. Des Weiteren muss der Glasfaser-Gebäudeanschluss innerhalb unserer Vermarktungphase beauftragt werden. Für nachgehende Aufträge können diese Konditionen leider nicht mehr gewährt werden. Zusätzlich muss die vorgegebene Vorvermarktungsquote erreicht werden.

Der Glasfaserausbau setzt das Erreichen einer Vorvermarktungsquote voraus. Das beudetet, dass eine festgesetzte Mindestanzahl der Haushalte und Gewerbebetriebe einen Glasfaserhausanschluss in Verbindung mit einem Internet- und Telefondienst der NetCom BW beauftragen müssen, damit der Ausbau auch ausgeführt werden kann. Diese Vorvermarktungsquote ist gebietsabhängig. 

Dieses Angebot ist ausschließlich in unserer Vermarktungsphase gültig. Die Dauer der Vermarktungsphase ist gebietsabhängig. Nähere Informationen zu Ihrem Gebiet erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.netcom-bw.de/breitbandausbau/ausbaugebiete 

Die Herstellung des Glasfaser-Gebäudeanschluss setzt das Erreichen der Vorvermarktungquote voraus. Ebenfalls müssen uns alle erforderlichen Vertragsunterlagen vollständig und unterschrieben vorliegen. 

Eine weitere Voraussetzung für die Realisierung eines Glasfaser-Gebäudeanschluss ist eine Ortsbegehung mit einem beauftragen Bauleiter bei Ihnen vor Ort, sodass die Detailplanung festgesetzt werden kann. Der zeitliche Rahmen ist gebietsabhängig. Nähere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.netcom-bw.de/breitbandausbau/ausbaugebiete 

Sollten Sie sich entscheiden unser Angebot anzunehmen gilt für einen Rücktritt bzw. eine Stornierung Ihres Auftrags grundsätzlich die gesetzlich festgelegte Frist von 14 Tagen ab Eingang der Auftragsbestätigung. Aus Kulanzgründen haben wir diese Rücktritts- und Stornierungsregelung um eine Ausnahme erweitert. 

Demnach ist eine Stornierung Ihres Auftrags auch nach dem Vor-Ort-Termin mit dem örtlichen Bauleiter zur Realisierung des Glasfaser-Gebäudeanschluss unter den folgenden Bedingungen möglich:

  • Die im Rahmen des Termins ermittelten tatsächlichen Kosten für die Realisierung des Glasfaserhausanschlusses müssen die ursprünglich erwarteten vorläufigen Kosten signifikant überschreiten.
  • Die Auftragsstornierung muss spätestens bis zum Ende des auf den Vor-Ort-Termin folgenden Arbeitstags über das Kontaktformular auf der Internetseite der NetCom BW (https://www.netcom-bw.de/kontaktformular) eingereicht werden.  

Sobald die Netzinfrastruktur, die Dokumentation (technische Daten), sowie Ihr Glasfaser-Gebäudeanschluss vollständig realisiert sind kann ein Bereitstellungstermin festgesetzt werden. Pauschal lässt sich dies nicht beantworten, da dies ortsabhängig ist. 

Im Zuge unseres eigenwirtschaftlichen Ausbau bieten wir Ihnen gerne folgende Tarife an: 

- GLASFASER.home 300
- GLASFASER.home 500
- GLASFASER.home 1.000

Genauere Informationen zu diesen Tarifen erhalten Sie auf der Privatkunden-Seite ihres Ausbaugebiets.

Die Kontaktmöglichkeiten können Sie gerne Ihrem jeweiligen Gebiet entnehmen: https://www.netcom-bw.de/breitbandausbau/ausbaugebiete 

Sollten Sie eine Änderung hinsichtlich Ihrem gebuchtem Tarif wünschen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich über unser Kontaktformular mit: https://www.netcom-bw.de/privatkunden/kontaktformular. Bitte beachten Sie, nach Inbetriebnahme des Anschlusses können Sie Änderungen ganz bequem selbst über das Kundenportal vornehmen. 

Für die Realisierung Ihres Glasfaser-Gebäudeanschluss ist eine Vor-Ort-Begehung notwendig. Diese Begehung wird von einem Bauleiter unseres Generalunternehmens bzw. Ausbaupartners vor Baubeginn mit Ihnen bzw. dem Gebäudeeigentümer durchgeführt um die Detailplanung festzulegen.  

Sollte der unglückliche Fall auftreten, dass bei Ihnen vor Ort bei den Bauarbeiten für den Glasfaser-Gebäudeanschluss Schäden entstanden sind können Sie uns diese gerne unter folgender Rufnummer 0711 34034031 telefonisch mitteilen. 

Ein Wechsel mit Übernahme der bestehenden Rufnummer(n) ist immer zum Vertragsende bei Ihrem aktuellen Anbieter möglich. Über Kündigungsfrist und Vertragsende informiert die monatliche Rechnung. DSL-Verträge, bei denen die Erstvertragslaufzeit erfüllt ist, können seit dem neuen Telekommunikationsgesetz (seit Dezember 2021) mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Ihren Anschluss mit einem Telefonpaket kündigen wir für Sie. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie die Rufnummer(n) zur Ihrem NetCom BW Vertrag portieren und diese sich im selben Vorwahlgebiet befindet. Hierfür wird zusätzlich zum Vertrag ein Anbieterwechselformular benötigt. Reine Internet- oder Preselection-Verträge müssen von Ihnen selbst gekündigt werden.

Sehr zeitknappe Kündigungen beim aktuellen Telefonanbieter können nicht gewährleistet werden. Das ausgefüllte Formular können Sie über unser Kontaktformular auf unserer Website an unsere Fachabteilung senden.

Nein, das ist natürlich nicht der Fall! Die Rufnummernmitnahme und die damit verbundene Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter wird von uns erst ab dem Zeitpunkt der Netzinbetriebnahme angefragt und eingereicht. Voraussetzung hierbei ist, dass das Anbieterwechselformular vollständig ausgefüllt und vom derzeitigen Vertragsinhaber unterschrieben vorliegt. 

Sollten Sie ein bereits vorhandes Lehrrohr verwenden wollen finden Sie auf den Vertragsunterlagen für den Glasfaser-Gebäudeanschluss eine hierfür vorgesehene Ankreuzmöglichkeit. Grundvoraussetzung ist, dass die Vertragsunterlagen dementsprechend richtig ausgefüllt sind. Des Weiteren bitten wir Sie bei der Vor-Ort-Begehung den anwesenden Bauleiter darüber zu informieren, sodass geprüft werden kann, ob die Realisierung des Glasfaser-Gebäudeanschluss mit Ihrem Lehrrohr möglich ist. 

Erdrakete oder Ungesteuertes Bodenverdrängungsverfahren oder Pressung genannt:
Ein Bodenverdrängungshammer ist ein zylindrischer, pneumatisch betriebener Hammer, der sich selbstständig durch das Erdreich treibt und so eine Erdröhre herstellt. Eine Verlegung des Leerrohres ist somit bis zu 20m grabenlos möglich. Voraussetzung für die Einsetzbarkeit des Bodenverdrängungsverfahrens ist ausreichend verdrängungsfähiger Baugrund.

Typischer Tiefbau oder auch konventioneller Tiefbau genannt:
Beim konventionellen oder klassischen Tiefbau werden durch Baggerarbeiten Gräben zur Verlegung der Leerrohrsysteme ausgehoben. Die Tiefe liegt üblicherweise bei mindestens 40 cm. Dabei werden pro Tag nur relativ kurze Strecken geschafft, was aber je nach Deckschicht und Bodenklasse variieren kann.

Spülbohrung:
Spülbohrung würde ich in dieser Auflistung bewusst weglassen, da wir diese Methoden nicht zur Herstellung der Gebäudeanschlüsse direkt verwenden sondern eher um Autobahnen, Straßen oder Gewässer zu queren. Das Verfahren ist aufwendig und kostenintensiv, aufgrund teurer Maschinen und dem Aufwand Bsp. Entsorgung, Recycling, Wassermanagement) welches dahinter steckt. Zudem wird viel Platz für die Maschine selber und die Montagegruben benötigt. 

Bitte beachten Sie, dass der Hauseigentümer für die Gebäudeverkabelung verantwortlich ist und es seiner Zustimmung bedarf, um die vorhandene Infrastruktur durch die NetCom BW nutzen zu können. Für den Signal-Konverter muss in unmittelbarer Nähe ein Stromanschluss bereitgestellt werden (siehe Merkblatt). Der Ort der Hauseinführung wird mit dem Bauunternehmen vor Ort abgestimmt.

Für unsere Vor-Ort-Beratung/Infoveranstaltung findet keine personalisierte Einladung statt. Die Termine entnehmen Sie bitte auf der Website bei ihrem Ausbaugebiet. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! 

Diese verbleibt auf Ihrem Grundstück und Gebäude. Für das Highspeed-Internet über Glasfaser wird das Kupferkabel der Telekom nicht mehr benötigt.

Wenn Sie bereits ein LAN-Kabel (Cat 6 oder höher) in Ihrem Gebäude verlegt haben, können Sie das bestehende Netz weiter nutzen. Sollte eine veraltete Verkabelung in Ihrem Gebäude installiert sein, sollten Sie sich an einen Fachbetrieb oder Elektriker wenden (siehe auch Die ersten Schritte zum Glasfaseranschluss). 

Die Stromsteckdose wird für den Signal-Konverter benötigt. Der Konverter ist das Gerät zwischen dem APL und dem Router. Der Konverter wandelt das optische Signal von der Glasfaser in ein elektrisches Signal für den Router um. Deshalb muss die Stromsteckdose in einer Entfernung von max. 1 Meter vom APL montiert werden.

Ein Wechsel mit Übernahme der bestehenden Rufnummern ist immer zum Vertragsende bei Ihrem aktuellen Anbieter möglich. Über Kündigungsfrist und Vertragsende informiert die monatliche Rechnung. DSL-Verträge, bei denen die Erstvertragslaufzeit erfüllt ist, können seit dem neuen Telekommunikationsgesetz (seit Dezember 2021) mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Ein Downgrade, wie im genannten Beispiel, ist frühestens nach Ende der Erstvertragslaufzeit möglich. Weitere Informationen zu den Wechselmöglichkeiten finden Sie auf der Homepage unter: https://www.netcom-bw.de/bestandskunden/wechselmoeglichkeiten 

"Punkt 3.1 des Dokuments "Vertrag und Nutzungsvereinbarung" bezieht sich nicht auf die Laufzeit des Produkts, dessen Buchung Voraussetzung für einen ansonsten kostenlosen Glasfaserhausanschluss ist. Vielmehr erlaubt er der NetCom BW ausschließlich die zehnjährige Nutzung des Grundstücks für die neugebaute Netzinfrastruktur – d.h. Leerrohre und Glasfaserkabel.

Auf dem Gebäudeanschlussvertrag gibt der Eigentümer die Anzahl der Wohneinheiten (WE) an. Pro Gebäude / Adresse wird ein Gebäudeanschluss hergestellt. Bei einem Mehrfamilienhaus können sich alle WE individuell für einen Tarifvertrag mit der NetCom BW entscheiden. Um unser Angebot des kostenfreien Gebäudeanschlusses zu nutzen, muss pro Haus mindestens ein Dienstevertrag im Tarif GLASFASER.home 300 (oder höher) zustande kommen.

Mit der Glasfaserinfrastruktur haben Sie die modernste und zukunftsfähige Lösung für Ihr Gebäude. Aktuell können Sie mit einem Glasfaser-Gebäudeanschluss bei der NetCom BW als Privatkunde Tarife mit Bandbreiten bis zu 1.000 Mbit/s buchen. Sollten perspektivisch höhere Bandbreiten im Produktportfolio angeboten werden, können Sie diese in der Regel ohne zusätzliche Baumaßnahmen bei Ihnen auf dem Grundstück abschließen.

Sie erwerben den NetCom BW Router zu einem einmaligen Kaufpreis. Das Endgerät muss aufgrund dessen nach Vertragsende nicht zurückgegeben werden. 

Die Leistungsbeschreibung des Vor-Ort-Installationsservice finden Sie hier

Unsere FAQ rund um das Thema Router und Routerfreiheit finden Sie hier: https://www.netcom-bw.de/privatkunden/service-support/faq/routerfreiheit 

Im Falle einer Störung melden Sie diese über unser Kontaktformular auf der Homepage. Informationen zu den Entstörzeiten finden Sie bei den Serviceleveln in der Leistungsbeschreibung zu Ihrem Tarif GLASFASER.home.

Für Bestandskunden gelten die gleichen Tarife wie für Neukunden. Für Bestandskunden ist der Wechsel in einen Tarif GLASFASER.home 300, 500 oder 1000 kostenfrei. Für Neukunden fällt ein einmaliges Einrichtungsentgelt in Höhe von 49,00 € an, mit einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten.

Unsere Produktinformationsblätter mit Angabe der Mindestbandbreite finden Sie unter: https://www.netcom-bw.de/privatkunden/service-support/downloadcenter und in unseren Leistungsbeschreibungen.

Zwischen der Netze BW und dem Hauseigentümer wird ein Vertrag für den Glasfaser-Gebäudeanschluss geschlossen. Dieser ist zwingend erforderlich, damit der Glasfaser-Gebäudeanschluss gebaut werden kann. Dem Eigentümer obliegt die Herstellung der internen Hausverkabelung vom Glasfaser-Gebäudeanschluss bis in die Wohneinheit. Von der NetCom BW wird vorrangig eine sternförmige Verkabelung über Glasfaser oder ein Netzwerkkabel mind. Cat. 6 oder besser empfohlen. Der Abschlusspunkt in den Wohnungen ist an einer zentralen Stelle innerhalb der Wohneinheiten zu wählen. Eine detaillierte Beschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter: https://www.netcom-bw.de/neukunden/mehrfamilienhaeuser.  Als Mieter können Sie dann unsere Internet-, Telefon- und IPTV-Tarife buchen.

Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail an: glasfaser[at]netcom-bw.de 

1) Die Sonderaktion ist nur im genannten Vermarktungszeitraum in Ihrer Region, inklusive Beauftragung des Produktes GLASFASER.home ab einer Bandbreite von mindestens 300 Mbit/s, mit einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten gültig. Der GLASFASER.Gebäudeanschluss beinhaltet 15 Meter Anbindung ab Grundstücksgrenze bis zur Straßenseitigen Gebäudefront. Ab dem 16. Meter fallen 85,00 € je weiterem Meter an.

2) Flatrate gilt für max. 2 Rufnummern. Preise für zusätzliche Rufnummern und Flatrates siehe Telefonie-Optionen. Die Flatrate gilt nur für Sprachverbindungen ins deutsche Festnetz. Preise für Sonderrufnummern, Mobilfunk und Ausland siehe Verbindungsentgelte.