Die Geschwindigkeit entscheidet über Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit und somit auch über die Attraktivität einer Region.
Unser Ziel ist es, die unterversorgten "weißen und grauen Flecken" flächendeckend mit Highspeed-Internet zu versorgen. Genau an dieser Stelle setzt das Landesförderprogramm, auch "Betreibermodell" genannt und das Bundesförderprogramm der Bundesregierung an:
Betreibermodell
Das baden-württembergische Förderprogramm wird dabei als sogenanntes "Betreibermodell" bezeichnet. Das bedeutet, dass Landkreise oder Kommunen eine finanzielle Förderung zum Ausbau der sogenannten passiven Infrastruktur (insb. Leerrohre und Glasfaserkabel) bekommt - diese verbleiben auch im Eigentum der Landkreise/Kommunen.
Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wird anschließend ein Netzbetreiber und Diensteanbieter gesucht. Darauf basiert in wesentlichen Teilen das Geschäftsmodell der NetCom BW.
Verantwortungsbereich Kommune/Landkreis
Schritt 1:
Kommune/Landkreis stellt die Bandbreiten-Unterversorgung einer Region fest, das heißt, es sind nur Bandbreiten <30 Mbit/s verfügbar.
Schritt 2:
Kommune/Landkreis startet das Ausschreibungsverfahren (bspw. nach dem Betreibermodell nach Landesförderung Baden-Württemberg).
Schritt 3:
An der Ausschreibung interessierte Telekommunikationsanbieter geben ein Angebot ab. Die Kommune/Landkreis bewertet diese in einem mehrstufigen Verfahren und erteilt den Auftrag an den obsiegenden Bieter.
Schritt 4:
Kommune/Landkreis koordiniert und beauftragt den Ausbau des passiven Netzes eigenständig → Tiefbauarbeiten, Leerrohre einziehen, Glasfaser einblasen, Technikschränke setzen, Hausanschlüsse setzen.
Schritt 5:
Fertiges passives Netz wird von der Kommune/Landkreis an den Gewinner der Breitband-Ausschreibung z.B. an die NetCom BW, übergeben.
Verantwortungsbereich NetCom BW
Schritt 6:
Die NetCom BW verbaut die aktiven Netzkomponenten in die Technikstandorte und nimmt anschließend das Netz in Betrieb.
Schritt 7:
Das schnelle Internet, Telefonie und IPTV (Fernsehen) der NetCom BW können bestellt werden.
Bundesförderung
Die Bundesregierung fördert deutschlandweit den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze in den Regionen, in denen ein privatwirtschaftlich gestützter Ausbau bisher noch nicht gelungen ist.
Ziel der Bundesregierung ist es, in diesen privatwirtschaftlich unzureichend erschlossenen Gebieten Anreize für eine marktmäßige Erbringung zu setzen. Hierzu fördert die Bundesregierung mit finanziellen Mitteln lokale Projekte zum Aufbau einer zukunftsfähigen Netzinfrastruktur. Beim sogenannten Bundesförderprogramm sollen Projekte in solchen Gebieten Vorrang erhalten, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau bedingt durch besondere Erschwernisse besonders unwirtschaftlich ist.
Verantwortungsbereich Kommune/Landkreis

Schritt 1:
Kommune/Landkreis stellt die Bandbreiten-Unterversorgung einer Region fest, das heißt, es sind nur Bandbreiten <30 Mbit/s verfügbar.