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Telekommunikationsbevorrechtigte nach TKG

Vorrangige Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen im Notfall

Vorrangige Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten

Störungen im Bereich der Telekommunikation können die Arbeit von öffentlichen Aufgabenträgern beeinträchtigen, besonders in Krisensituationen. Wir stellen sicher, dass Störungen an Ihrem Anschluss vorrangig behoben werden. Auch wenn Sie einen neuen Anschluss benötigen, wird er Ihnen priorisiert bereitgestellt. 

Wenn Sie nach dem Telekommunikationsgesetz als Prioritär anerkannt sind oder für lebens- oder verteidigungswichtige Aufgaben zuständig sind, sind Sie berechtigt, vorrangige Leistungen zu erhalten.

Telekommunikationsbevorrechtigte sind:

  • Verfassungsorgane des Bundes und der Länder
  • Behörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Gerichte des Bundes und der Länder
  • Dienststellen der Bundeswehr und der stationierten Streitkräfte
  • Katastrophenschutz- und Zivilschutzorganisationen sowie Hilfsorganisationen nach § 26 Absatz 1 Satz 2 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes
  • Aufgabenträger im Gesundheitswesen
  • Hilfs- und Rettungsdienste
  • Rundfunkveranstalter
  • Nutzer, denen von einer Behörde nach Nummer 2, die für den Bevölkerungsschutz (Zivil- oder Katastrophenschutz) oder die Verteidigung zuständig ist, eine Bescheinigung darüber ausgestellt wurde, dass sie lebens- oder verteidigungswichtige Aufgaben zu erfüllen haben und hierzu auf Telekommunikationsdienste nach Absatz 1 oder 2 angewiesen sind

Um diese Vorzüge in Anspruch nehmen zu können, empfehlen wir Ihnen, eine vorrangige Entstörung des Festnetzanschlusses im Vorfeld zu beauftragen.